FORGS . FORUM FÜR GEISTIGE SCHUTZRECHTE


Know-How

13. Mrz. 2006 Allgemeines #

In dieser Fachgruppe sollen die Grenzbereiche des Geistigen Eigentums erarbeitet werden.

Zunächst geht es um die Klärung des Know-how-Begriffs innerhalb der Gesetzgebung und Rechtsprechung (z.B. Art. 39 Trips-Abkommen, diverse Freistellungsverordnungen). Die juristischen Anknüpfungspunkte für den Know-how- und Informationsschutz sind folgende:

Wettbewerbsrecht: Know-how als Geschäftsgeheimnis, § 17 UWG, Know-how in Form anvertrauter Vorlagen, § 18 UWG, Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz, § 4 Nr. 9 UWG

Strafrecht: Straftatbestände bzgl. Lebens- und Geheimhaltungsbereich §§ 201 – 206 StGB; Datenveränderung, Computersabotage, §§ 303 a – 303c StGB

Abgrenzung zum Urheberrecht: Sprachwerke, wissenschaftlich-technische Darstellungen, Datenbankwerke und Datenbanken, Computerprogramme

Arbeitsrecht: Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, Wettbewerbsverbote, §§ 60, 74 HGB, E-Mail-/Internet-/Telefonnutzung und Datenschutzrecht,Prescreening von Arbeitnehmern

Überwachung und Datenschutzrecht

Vertragsrecht: Geheimhaltungsvereinbarungen / Letter of Intent / Memorandum of Understanding, Know-how-Lizenzverträge (F&E-Kooperationen, Know-how-Austauschverträge, Technologietransfer)

Kartellrecht: Art. 81 EGV und Lizenzvereinbarungen, Freistellungsverordnungen (EG) (Technologie-Transfer, Forschung und Entwicklung)

Das Thema Know-how- und Informationsschutz erschöpft sich allerdings nicht allein in juristischen Untersuchungen. Auch unternehmenstaktische Fragen im Spannungsfeld zwischen der notwendigen Mitteilung und dem Verschluss von Wissen sind zu thematisieren, wie auch eine ökonomische Bewertung des Wirtschaftsfaktors „know-how“ und vor allem die faktischen Maßnahmen des Know-how- und Informationsschutzes: psychologische Aspekte des „Risikofaktors Mensch“, IT-Sicherheit, Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte sowie kriminologische Vorgehensweisen im Spionagefall.

Ansprechpartnerin der Fachgruppe Know-How und Informationsschutz

Kanzlei Karsten & Schubert
Rechtsanwältin Katja Schubert
ks@karstenundschubert.de
030 - 69 51 73 78